Gesetzliche Grundlagen

Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden
( Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV )
trat erstmals im November 1977 in Kraft. Ihr zu Grunde gelegt wurde das 1976 beschlossene Energieeinsparungsgesetz ( EnEG ).
Ihre Zielsetzung war vor dem Hintergrund steigender Energiepreise die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen nach der Ölkrise Mitte der 70er Jahre.
Die EU verabschiedete im Dezember 2002 die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlamentes und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Die Wärmeschutzverordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vom 16.8.1994 ist seit dem 01.02.2002 außer Kraft und wurde durch die Energieeinsparverordnung ( EnEV ) abgelöst.
Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.


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Wärmeschutzverordnung 
EU- Gebäuderichtlinie 
EneV 2007 
EnEG 
EEWärmeG  
EneV 2009 Lesefassung 

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