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>> Der EnergieausweisDer Energieausweis
Wie beim Auto der Verbrauch aussagt wieviel Sie über 100km an Treibstoff ausgeben, so sagt Ihnen der Energieausweis wieviel Energie Sie je qm Wohnfläche verbrauchen.
Der Energieausweis soll...
- ... ein Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden in Bezug auf Wärmeschutz, Heiztechnik etc. schaffen
- ... den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen "transparent" und "sichtbar"machen
- ... mehr Vergleichsmöglichkeiten und Wettbewerb auf dem Immobilenmarkt herstellen - für Eigenmtümer und Vermieter ebenso wie für Kauf- und Mietinteressenten
- ... Potenziale zum Einsparen von Energie aufzeigen
- ... Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden geben
- ... die CO2-Produktion der Haushalte der Bundesrepublik verringern
Ein Gütesiegel kann er aber nur dann sein, wenn der Aussteller die Gegebenheiten vor Ort auch begutachtet hat.
Fristen für die Einführung des Energieausweises
| bis 2002 | Wärmebedarfsausweis nach EnEV bei Neubau erforderlich |
| 01.07.2008 | Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei umfassender Sanierung, Verkauf und Neuvermietung erforderlich |
| 01.01.2009 | Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich |
| 01.07.2009 | Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich |
